Training mit Corona-Schutz
Stadt Essen / Bereich Sport – Corona-Schutzverordnung (Stand 20.01.2022)
Link: Coronavirus FAQ Ordnungsamt (essen.de)
Es wird beim Sport die gemeinsame Ausübung im Freien und im Innenraum unterschieden:
Die gemeinsame Sportausübung (einschließlich Wettkampf und Training) im Freien auf Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport ist nur für immunisierte Personen erlaubt (2G-Regelung), wobei für Teilnehmer*innen an Profiligen, an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (zum Beispiel erforderliche Lehrveranstaltungen im Rahmen von Hochschulstudiengängen), die über eine erste Impfung verfügen, bis zur zweiten Impfung übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis nach § 2 Absatz 8a Satz 1 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist; für Berufssportler*innen sowie für Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen gilt diese Übergangsregelung bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung auch ohne den Nachweis einer ersten Impfung weiter.
Die gemeinsame Sportausübung, wie o.g. in Innenräumen, wie z. B. ein Fitnessstudio, ist lediglich unter der 2G-plus-Regelung erlaubt.
Darüber hinaus besteht in geschlossenen Räumen grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, wobei während der eigentlichen Sportausübung die Maske vorübergehend abgenommen werden darf, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist. Darüber hinaus sind die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten.
Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen und des Mindestabstands erlaubt.
Bedeutung: 2G-plus = Geimpfte Personen mit 2 Impfungen, mit aktuellem negativen Corona-Testergebnis, oder Geimpfte mit 2 Impfungen und Booster-Impfung, Personen mit 2 Impfungen und Genesung nach Infektion.
Die Regelung gilt für die Erwachsenen- und die Kinder-/Jugendgruppe:
Wobei Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres Alters noch nicht geimpft sein können, keinen separaten, negativen Test vorweisen müssen, wenn sie im Rahmen der Schultestungen als negativ getestet gelten. Diese dürfen dann zum Training kommen.
Vor dem Training bitte zum Trainer/zur Trainerin gehen und den 2G-plus-Nachweis unaufgefordert vorzeigen. Danke!
Darüber hinaus führen wir Trainingslisten/Anwesenheitslisten, damit – im Falle eines Infektionsvorfalls in der Trainingsgruppe – eine Infektionskette zurückverfolgt und alle Beteiligten informiert werden können.
Wir bitten ALLE mit Krankheitssymptomen, nicht zum Training zu kommen.
Das haben wir auch vor Corona schon so gehandhabt, schon zum Selbstschutz!
Gesunde: fleißig sein, zum Training kommen, alles geben.
Kranke: Zuhause bleiben, sich 100% auskurieren, dann langsam wieder Training aufnehmen.
Link – Essener Sportbund / aktuelle Corona-Schutzverordnung – Regeln in Sportvereinen (Januar 2022): https://essener-sportbund.de/aktuelles/